Insbesondere bei folgenden Verstößen winkt ein Bußgeld, in manchen Fällen auch Punkte oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten:
In einem Bußgeldverfahren werden Sie zunächst angehört. Meistens erfolgt dies Schriftlich. Bereits in diesem Stadium lohnt es sich einen Anwalt zur weiteren Strategieplanung zur Rate zu ziehen.
Wird daraufhin ein Bußgeldbescheid erlassen, so kann gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen. Die Verwaltungsbehörde prüft dann, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder zurücknimmt. Nimmt sie ihn nicht zurück, so wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die ggfs. nach weiteren Ermittlungen entweder das Verfahren einstellt oder die Akten dem zuständigen Richter beim Amtsgericht zur weiteren Entscheidung vorlegt. Meistens kommt es dann beim Amtsgericht zu einer mündlichen Verhandlung und soweit erforderlich, werden Zeugen gehört und/oder Sachverständigengutachten eingeholt.
Wird weder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, noch das Bußgeld bezahlt, können die Behörden die Durchsetzung des Bußgelds im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens durch Vollziehungsbeamte erzwingen.
Da es Ziel ist, einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, empfehlen wir, bereits vor dem Ausfüllen des Anhörungsbogens einen Fachanwalt zu kontaktieren.
Nach Prüfung der Erfolgsaussichten erfragt dieser die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung, beantragt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte, führet die Korrespondenz mit Polizei bzw. Bußgeldstelle sowie Staatsanwaltschaft und Gericht, vertritt Sie in der Hauptverhandlung und bewahrt Sie davor, sich selbst mehr als nötig zu belasten.
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