Im Regelfall findet vor einer strafrechtlichen Verurteilung eine Hauptverhandlung vor einem Richter statt. Dies ist Ausdruck mehrerer strafrechtlicher Prinzipien und des Verfassungsrechts. In diesem Zusammenhang gibt es eine mündliche Verhandlung, in der der Angeklagte das Recht hat, sich zu äußern und die notwendigen Beweise vorgebracht werden (können).
In geeigneten Fällen kann aber auf die mündliche Verhandlung verzichtet und stattdessen ein sogenanntes Strafbefehls- verfahren durchgeführt werden. Was hierunter genau zu verstehen ist, in welchen Fällen es zum Tragen kommt, wie es abläuft und wo Regelungen zum Strafbefehl in der StPO zu finden sind, erfahren Sie hier:
Was ist ein Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes und verkürztes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität. Es dient der Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften und verkürzt die grundsätzlichen Rechte des Angeklagten. Es kann jedoch den Vorteil haben, Kosten, Zeit und Scharm zu begrenzen.
Anders als bei einer mündlichen Verhandlung reicht es bei einem Strafbefehlsverfahren aus, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegt.
Wann wird das Strafbefehlsverfahren angewendet?
Anders als im Regelfall, in dem es immer zu einer Hauptverhandlung kommt, ist das Strafbefehlsverfahren nur bei sog. Vergehen – also bei Straftaten mit einer Strafandrohung unter einem Jahr – anzuwenden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dabei in eigenem Ermessen, ob sie Anklage erhebt oder einen Strafbefehl erlässt.
Was darf in einem Strafbefehl abgestraft werden?
Bei den Rechtsfolgen eines Strafbefehlsverfahrens gibt es Einschränkungen. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann nur dann festgesetzt werden, wenn der Angeschuldigte einen Strafverteidiger hat und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
In Betracht kommen ansonsten unter anderem die folgenden Rechtsfolgen:
Im Falle einer Geldstrafe, ist auch beim Strafbefehl eine Ratenzahlung möglich, im Sinne des § 42 StGB.
Ist man nach einem Strafbefehl vorbestraft?
Wie auch bei einem Urteil nach einem mündlichen Prozess, ist man auch nach einem rechtskräftigen Strafbefehl vorbestraft. Eine solche Vorstrafe wird im Bundeszentralregister (kurz: BZR) eingetragen. .
Zu unterscheiden ist dieses BZR von dem polizeilichen Führungszeugnis. Im polizeilichen Führungszeugnis werden nur Verurteilungen (also auch nach einem Strafbefehl) aufgenommen, die mehr als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitstrafe betragen.
Ablauf eines Strafbefehlsverfahrens
Das Strafbefehlsverfahren folgt einem bestimmten Ablauf. Zuständig für den Erlass eines Strafbefehls ist der Strafrichter, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft, den Strafbefehl erlässt, wenn er von dem hinreichenden Tatverdacht überzeugt ist. In diesem Zusammenhang ist das Prüfungsverfahren verkürzt (sog. Summarische Prüfung) und wird nur nach Aktenlage beurteilt. Dies führt nicht selten dazu, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, so dass es sich empfiehlt den Strafbefehl anzugreifen, mittels eines Einspruchs.
Der Strafbefehl muss zwingend zugestellt oder persönlich übergeben werden. Dies ergibt sich aus § 35 StPO. .
Was macht man gegen einen Strafbefehl?
Nach Zustellung des Strafbefehles hat der Angeklagte die Option, binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Der Einspruch muss nicht begründet werden. Jedoch besteht die Möglichkeit seine Sicht der Dinge auch schriftlich mitzuteilen (wird jedoch nicht empfohlen). Erfolgt binnen der Einspruchsfrist zum Strafbefehl kein Einspruch von Seiten des Angeklagten, wird dieser rechtskräftig. Er steht dann einem strafrechtlichen Urteil gleich.
Was passiert nach dem Einspruch?
Nach Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs durch das Gericht, wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Sollte das Gericht zur Entscheidung gelangen, dass der Einspruch unzulässig ist, so verwirft es diesen. Auch eine Einstellung des Verfahrens nach den Vorschriften des § 153 und folgende StPO kann erfolgen.
Muss man vor Gericht erscheinen?
Eine Besonderheit der Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren besteht ferner darin, dass der Angeschuldigte selbst nicht zwingend in der mündlichen Verhandlung erscheinen muss. Im Strafbefehlsverfahren kann er sich mit entsprechender Vollmacht durch einen Anwalt vertreten lassen.
Kann die Strafe im Strafbefehl schlimmer werden?
Bei der Hauptverhandlung gilt das Verbot der Schlechterstellung nicht. Wer es also infolge eines Einspruchs gegen den Strafbefehl auf eine Hauptverhandlung ankommen lässt, muss damit rechnen, dass eine höhere Bestrafung folgt, als sie im Strafbefehl vorgesehen war.
Hier ist im Einzelfall zu entscheiden und es kann nur angeraten werden, sich Unterstützung durch einen Strafverteidiger zu holen.
Kann ich den Einspruch wieder zurücknehmen?
Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens kann der Einspruch unproblematisch zurückgenommen und der Strafbefehl akzeptiert werden. Danach ist dies nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.
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