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Lebenslange Freiheitsstrafe - was genau bedeutet das?

von Rechtsanwalt van Donzel-Giesen
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40474 Düsseldorf

In Deutschland bedeutet eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, dass der Verurteilte prinzipiell für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleiben muss. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen und Möglichkeiten für eine vorzeitige Entlassung.

 

Wichtige Punkte zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe in Deutschland:


1. Mindestverbüßungsdauer: 

 

- Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bedeutet nicht automatisch, dass der Verurteilte bis zu seinem Tod im Gefängnis bleibt. Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung. Die Mindestverbüßungsdauer beträgt in der Regel 15 Jahre.

 

2. Vorzeitige Entlassung:

 

- Zum Ablauf von 15 Jahren kann ein Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt werden. Das Gericht prüft dann, ob die Strafe weiterhin erforderlich ist, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und ob vom Verurteilten keine Gefahr mehr ausgeht.

- Faktoren, die dabei berücksichtigt werden, sind die Schwere der Tat, das Verhalten des Verurteilten im Gefängnis, sein Reue- und Einsichtsbekenntnis sowie die Gefahr eines Rückfalls.

 

3. Schwere der Schuld:

 

- Bei besonders schweren Fällen kann das Gericht im Urteil feststellen, dass die Schuld des Täters so schwer wiegt, dass eine vorzeitige Entlassung auch nach 15 Jahren nicht in Betracht kommt. Dies verlängert die Haftzeit erheblich und kann bedeuten, dass eine Entlassung erst nach einer deutlich längeren Zeit geprüft wird.

 

4. Lebenslange Sicherheitsverwahrung:

 

- Zusätzlich zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann in bestimmten Fällen die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Diese Maßnahme tritt nach der Haftstrafe in Kraft, wenn der Täter als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich nicht begrenzt und wird regelmäßig überprüft.


5. Rechtliche Grundlagen:

 

- Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Insbesondere bei Mord (§ 211 StGB) ist sie die gesetzlich vorgesehene Strafe.


6. Lebenslange Haft und Resozialisierung:

 

- Das deutsche Rechtssystem legt auch Wert auf die Resozialisierung von Strafgefangenen. Während der Haftzeit sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Verurteilten auf ein mögliches Leben in Freiheit vorzubereiten.


Zusammenfassung:

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in Deutschland bedeutet eine unbestimmte Haftzeit, die prinzipiell bis zum Lebensende andauern kann. Eine vorzeitige Entlassung ist nach mindestens 15 Jahren möglich, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und erfordert eine gerichtliche Entscheidung. In besonders schweren Fällen kann die Haftzeit deutlich länger dauern, und bei fortbestehender Gefährlichkeit kann die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

 

 

 

 

 

 

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