Nein. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe!
Lediglich durch die sog. notwendige Verteidigung kann dem Beschuldigten vorläufig finanziell geholfen werden, da der Staat in diesen Fällen in Vorleistung für den Beschuldigten tritt.
Mehr zur Pflichtverteidigung erfahren Sie hier.
Ausgenommen von diesem Grundsatz sind allerdings die Nebenklage und das sog. Adhäsionsverfahren.
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