Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es dem Geschädigten oder seinen Erben zivilrechtliche Ansprüche im Rahmend es Strafverfahrens gegen den Beschuldigten (bzw. Angeklagten) durchzusetzen, gem. §§ 403 ff. StPO.
Somit lässt sich ein an das Strafverfahren angehängter Zivilprozess verhindern. Dies macht es insbesondere für den Verletzen einfacher, da er nur einmal den Prozess durchleben muss.
Aber auch für den Angeklagten, kann dies ein günstigerer und einfacherer Weg sein mit der Sache abzuschließen.
Auf jeden Fall sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um keine falschen Entscheidungen zu treffen.
Sofort Hilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
oder
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.